Satzung - Familientreff Grünes Haus - Stand Mai 2023


1. Aufgabe und Mitgliedschaft

1.1. Der Familientreff Grünes Haus ist ein Treffpunkt für Familien. Er besteht z.Zt. aus einem offenen Babytreff und diversen Gruppen, zumeist Spielkreisen.

1.2. Mitglied werden kann jede voll geschäftsfähige Person, die sich einem Spielkreis anschließen möchte. Der
Jahresbeitrag pro Familie beläuft sich auf € 50,00 bzw. € 25 für Alleinerziehende. Der Beitrag ist je nach Zeitpunkt des Beitritts in voller bzw. halber Höhe zu entrichten. Die Mitglieder tragen die Verantwortung für die Richtigkeit der Bankdaten des erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Eine Änderung der persönlichen Daten, z.B. der Bankverbindung, ist der/dem Kassierer*in unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gebühren für Rücklastschriften sind vom jeweiligen Mitglied zu tragen. Bei Austritt gibt es keine nachträgliche Vergütung.

1.3 Ende der Mitgliedschaft: Einzelmitglieder können ihre Mitgliedschaft mit einer Frist von mindestens einem Monat zum 31.12. eines Jahres kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist fristgerecht bei der/dem Kassierer*in abzugeben bzw. einzuwerfen oder im Kassenfach zu hinterlegen. Die Auflösung eines Spielkreises ist mit einer Frist von mindestens drei Monaten schriftlich oder per E-mail der der/dem Vorsitzenden und Kassierer*in anzukündigen. Der sich auflösende Spielkreis hat dafür zu sorgen, dass seine noch ausstehenden Pflichten im laufenden Jahr, soweit zum Zeitpunkt der Auflösung schon bekannt, erledigt werden (z.B. Putzplan, Basarauf- oder –abbau, Kuchenbacken, etc.) auch dann, wenn sich die Gruppe zu diesem Zeitpunkt nicht mehr wöchentlich trifft. Dem Verein soll somit ermöglicht werden, die aktuelle Planung (Basarplanung,Festplanung, Putzplan, etc.) den neuen Bedingungen rechtzeitig anzupassen.
 


2. Vorstand

2.1. Aufgaben und Zusammensetzung: Der Vorstand regelt die Geschäfte des Familientreffs Grünes Haus. Zum
Vorstand gehören folgende Ämter:
Vorsitz & stellvertretender Vorsitz; Koordination der Vorstandsaktivitäten, Vertretung des Familientreff Grünes Haus im Verein für Volksbildung und außerhalb. Erstellung und Kontrolle des Putzplanes, Kontrolle der Ämter, Mitwirkung bei Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen.
Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen; Werbung für Veranstaltungen, Kontakte zur Presse und zum Frauenbüro, Pflege des Schaukastens, sowie die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.
Internet: Pflege der Homepage, Facebook.
Kasse: Finanzen, Verwaltung der Kasse, Führung der Mitgliederliste, Beitragseinnahmen, Kündigungen.
Einkauf: Besorgung sämtlicher Verbrauchsartikel für den Familientrefff Grünes Haus.
Schlüssel: Schlüsselbeschaffung; Ausgabe und -Verwahrung sowie deren Wiedereinzug
Babytreff: Planung & Durchführung des Babytreffs, Belegungsplan, Einweisung der Gruppen, Zuweisung der Interessent*innen, Instandhaltung/Kontrolle der babytreffeigenen Spielsachen und Utensilien.

Die Vertretungen der Ämter werden auf einer Vorstandssitzung gewählt (Ausgenommen die Babytreffleitung). Diese sollten, wenn möglich, alle 2 Jahre neu besetzt werden. Außerdem gehören zum Vorstand die Leitung des offenen Babytreffs. Aktive Vorstandsmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages (außer die Gruppenleitungen) befreit .

2.2 Vorstandssitzungen: Die Vorstandssitzungen finden nach Bedarf (in der Regel drei- bis viermal im Jahr) statt. Jede Vorstandssitzung ist öffentlich. Jede Gruppe muss bei den ordentlichen Sitzungen vertreten sein. Bei zweimaligem unentschuldigtem Nichterscheinen einer Gruppe bei der Vorstandssitzung, kann der Vorstand den Ausschluss der Gruppe aus dem Verein bestimmen und/oder zu erledigende Aufgaben bei z.B. Basaren
(oder anderen Veranstaltungen) auferlegen, deren Nichterfüllen zum Ausschluss aus dem Verein führt.
Stimmrecht haben:
- die Vertreter*innen der Ämter
- die Gruppenleiter*innen bzw. deren Vertretung
- die Leitung des offenen Babytreffs
Bei der Vorstandssitzung muss jede Gruppenleitung die Mitgliederstärke der jeweiligen Gruppe, das Alter des jüngsten und Ältesten Kindes ,der in der Gruppe teilnehmenden Kinder, sowie den Zeitpunkt der Gruppentreffen, angeben können, damit über die Gruppengründung oder -auflösung beraten werden kann. Dies gilt besonders, damit beim Heranwachsen der Kinder des offenen Babytreffs Platz für neue Gruppenbgemacht werden kann.
 


3. Spielkreise/Gruppen

3.1. Gruppenstärke
.
Aufgrund des geringen Platzangebotes im Grünen Haus und der wechselnden Nachfrage nach Spielkreisen/Gruppen wird folgendes festgelegt: Die maximale Gruppenstärke sollte bei 10, nach Absprache mit dem Vorsitz und der Babytreffleitung, höchstens bei 12 Begleitpersonen + die dazugehörigen Kinder liegen. Die minimale Gruppenstärke sollte 5 Begleitpersonen + die dazugehörigen Kinder nicht unterschreiten. Ausnahmen sind gesondert mit dem Vorsitz und dem Babytreff zu vereinbaren.

3.2. Gruppenleitung.
Jede Gruppe wählt eine Leitung, welche die Gruppe im Vorstand vertritt. Ist diese bei einer Vorstandssitzung verhindert, muss diese durch ein anderes Mitglied der Gruppe vertreten werden. Die Wahl der Leitung, sowie jede
Änderung dieser Leitung, muss sofort dem Vorstand und der Leitung des Babytreffs mitgeteilt werden.

3.3. Bildung und Auflösung von Gruppen.
Die Bildung neuer Gruppen ist möglich, solange die Kapazität des Grünen Hauses ausreicht. Hat eine Gruppe nicht mehr die minimale Gruppenstärke, muss sie sich entweder auflösen oder neue Mitglieder anwerben. Abmeldungen erfolgen schriftlich an die Kasse. In bestehende Gruppen können neue Mitglieder durch den Babytreff zugewiesen werden. Interessenten dürfen nicht durch die Gruppe abgelehnt werden. Auch können Gruppen zu einer neuen Gruppe zusammengelegt werden. Um- Abmeldungen erfolgen umgehend schriftlich an den/die Kassier*in.

3.4. Altersbegrenzung.
Bei den Kindern in den Gruppen sollten die Kinder das Schuleintrittsalter nicht überschreiten. Ausnahmen regelt jede Gruppe selbst. Der Vorsitz ist aber Weisungsberechtigt und muss informiert werden. Bei mehreren Geschwistern zählt das Alter des jüngsten Kindes.
3.5. Anzahl der Gruppentreffen.
Die Treffen der Gruppe werden auf 1x pro Woche begrenzt, wenn keine Kapazität für die Bildung neuer Gruppen
vorhanden ist. Neue Gruppen haben Vorrang. Der Belegungsplan muss eingehalten werden und darf nicht ohne
Absprache mit dem Babytreff & Vorsitz oder deren Vertretung geändert werden.
3.6. Pflichten und Rechte der Gruppen.
Jede Gruppe erhält einen Schlüssel zum Grünen Haus. Dieser wird gegen Unterschrift und einer Pfandgebühr von
€ 30,00 einer verantwortlichen Person der Gruppe ausgehändigt. Scheidet dieses Mitglied aus, muss eine
Ummeldung beim Schlüsselamt des Grünen Hauses erfolgen. Der Schlüssel darf nicht außerhalb der Gruppe
weitergegeben werden. Bei Auflösung der Gruppe muss der Schlüssel unaufgefordert und umgehend
zurückgegeben werden. Dies ist besonders wichtig, da es sich um städtisches Eigentum handelt. Bei
missbräuchlicher Nutzung oder Weitergabe des Schlüssels an Nichtmitglieder oder unberechtigte Dritte droht der
Ausschluss aus dem Verein.
Nach jedem Gruppentreffen:
Müssen der Gruppenraum, die Tische und Fensterbänke, die Küche, das Bad/WC und der Eingangsbereich
aufgeräumt sowie gesäubert (gesaugt) werden, das Spielzeug und andere genutzte Materialien ist im
Materialraum ordentlich und zweckmäßig zu verstauen (auch dann wenn es zuvor nicht ordentlich aufgefunden
wurde).
Die Fensterläden sind zu schließen, die Fenster müssen verschlossen werden, die Schlüssel zurück an die an
der Wand befestigten Pins gehangen werden.
Windeln dürfen nicht in dem hausinternen Müll verbleiben, sondern sind außerhalb des Hauses in den
hauseigenen Mülltonnen zu entsorgen. Stark gefüllte Mülleimer sind zu leeren. Gebrauchtes Geschirr ist im
Geschirrspüler einzuräumen. Dieser wird nach Nutzung von etwa zwei Dritteln der zur Verfügung stehenden
Becher (o.ä.) bereits angestellt, auch wenn er nicht “voll” ist.
Genutzte Lebensmittel müssen wiederverschließbar sein und mit der Gruppenbezeichnung und dem
Öffnungsdatum versehen, im Kühlschrank (oder Gruppenschrank) verwahrt werden.
Die jeweilige Leitung ist verpflichtet, genanntes zu kontrollieren.
Jede Gruppe muss auf ordentlichen Sitzungen vertreten sein. In der Regel von der Leitung (siehe auch 2.2).
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Die Heizungsregler sind im Winter bei Verlassen des Hauses auf 2 zu drehen, die Türen zu schließen.
Im Sommer bei Verlassen des Hauses die Gruppenraumtüren sowie den unteren Flurdurchgang weit geöffnet
lassen.
Nach Nutzung ist das Spielzeug auf dem Spielplatz gewissenhaft (zählt die Spielzeuge am besten ab)
einzusammeln und in den Keller zu bringen. Der Keller und das Tor müssen unbedingt gewissenhaft wieder
verschlossen werden, die Schlüssel bitte nach Nutzung wieder in den Schlüsselkasten zurück hängen.
Allgemeine Rechte und Pflichten:
Jede Gruppenleitung sendet quartalsweise, am Anfang des Monats, eine aktuelle Mitgliederliste an
folgende Ämter: Vorsitz, Kasse und Babytreff.
Die Postfächer der Gruppen in der Küche sind bei jedem stattfindenden Gruppentreffen einzusehen und regelmäßig zu
leeren.
Plakate & Flyer für Veranstaltungen werden von den Spielkreisen je nach Putzplaneinteilung verteilt. D.h.: Die zum
Putzen eingeteilte Gruppe muss die Flyer verteilen.
Jede Gruppe sollte an der Flyerverteilung gemäß ihrer Möglichkeiten mitwirken.
Im Herbst und Winter wird empfohlen, dass Hausschuhe oder Antirutschesocken getragen werden.
Alle 2 Monate wird das Haus von jeweils einer durch den Putzplan zugeteilten Gruppe geputzt. Ebenfalls alle 2
Monate im Wechsel mit dem Hausputz, soll eine Spielzeugreinigung stattfinden. Die Putztermine sind von der
jeweiligen Gruppe in den Küchenkalender einzutragen (dies kann während eines Gruppentreffens oder auch am
Wochenende durchgeführt werden) . Der getätigte Dienst ist durch die Leitung im Putzplan zu quittieren. Bei
Nichtdurchführung ist ein Ausschluss der Gruppe aus dem Verein möglich.
Die Gruppen sind verpflichtet, bei Veranstaltungen selbstgebackenen Kuchen bereit zu stellen.
Kaputte Dinge sind in die Liste des Hausmeisters einzutragen ( Magnetboards in der Küche) und dem Vorsitz
zu melden.
Bedarfsartikel wie z.B. Hygieneartikel, Spüli, Milch, Kaffee, zu ersetzendes Spielzeug oder andere Nutzartikel
des Vereinsalltags sind auf einer Einkaufsliste zu vermerken, diese dann bitte an das Magnetboard in der Küche
hängen. (Sonderartikel sind mit dem Vorsitz abzustimmen).
Filtertüten, Kondensmilch, Zucker, Kaffee und Tee stehen allen Spielkreisen kostenlos zur Verfügung.
Wasser kann vor Ort erworben werden, die Kosten in Höhe von 1€ sind in das Sparschwein zu entrichten.
Lebensmittel in der Küche müssen mit Datum und Gruppenkennzeichen (z.B. SPK 1 ; 01.01.2021)
beschriftet und nach Verfall eigenständig entsorgt werden. Offene Lebensmittel müssen umgehend
entsorgt werden. Am Wochenanfang und nach Ferien ist das Trinkwasser ca. 2 Minuten bzw. bis zum
Erreichen der Temperaturkonstanz ablaufen zu lassen, um die Leitungen zu spülen.
Die weichen blauen Turnmatten und die bunten Schlafmatten sind ausschließlich für Babys & Kleinkinder und
nur zur Nutzung im Haus gedacht.
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Die auf der unteren Garderobe liegenden XL-Picknickdecken stehen für die Gruppen, die sich gern draußen
aufhalten möchten, zur Verfügung. Diese sind nach Nutzung wieder richtig zusammenzulegen und auf die
Garderobe zurück zu legen.
Das Haus kann unter Vereinbarung eines Mietvertrages und nach Absprache mit dem/der zuständigen
Ansprechpartner*in für die Hausanmietung, für die private Nutzung gemietet werden. Voraussetzung ist hierfür eine
bestehende Mitgliedschaft im Familientreff Grünes Haus zur Zeit der Anmietung seid mindestens 4 Wochen
besteht. Das Mitglied überweist die Mietgebühr in Höhe von derzeit 20,00 € bis spätestens 14 Tage nach der
Hausanmietung auf das Vereinskonto. Bei der Schlüsselübergabe mit dem verantwortlichen Ansprechpartner wird
eine Kaution von 50,00€ in bar hinterlegt. Bei einer ausschließlichen Nutzung durch Gruppenteilnehmer entfallen die
Schlüsselübergabe und die Mietgebühr. Die außerordentliche Nutzung ist aber wie eine Hausanmietung
anzumelden. Die Räumlichkeiten sind nach der Nutzung gewissenhaft aufzuräumen und zu reinigen, sowie der
Geschirrspüler anzustellen und auch wieder auszuräumen. Hierfür liegt eine entsprechende Checkliste bereit, die
nach Erledigung aller Punkte unterzeichnet werden muss. Mitgebrachte Dekorationsgegenstände etc. sind wieder zu
entfernen Hierbei ist ein besonderes Augenmerk auf Luftballons o.ä. zu richten. Bei Nichteinhaltung oder
unvollständiger Erledigung wird eine zusätzliche Gebühr von 50,00 € (Kautionshöhe) erhoben.
4. Offener Babytreff
Der offene Babytreff ist eine offene Gruppe im Familientreff Grünes Haus, die sich wöchentlich
trifft. Er unterliegt nicht den Pflichten unter Punkt 3.6., muss aber den Gruppenraum, die Küche
und den Eingangsbereich nach jedem Treffen in einem sauberen Zustand hinterlassen. Im
offenen Babytreff sind auch Kinder über 12 Monate willkommen. Die Leitung muss nicht gewählt
werden und darf eigenverantwortlich ausgewählt werden. Der Vorsitz hat Mitspracherecht.
Idealerweise gibt es immer zwei Personen, die den Babytreff leiten (Leitung und eine Vertretung;
zum zweiwöchigen Wechsel oder zur Zusammenarbeit). Ein*e Springer*in für eventuelle Ausfälle
wird empfohlen.


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